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Allgemein

Als Wunderwerkstoff der 60er und 70er wurde Asbest in einer Vielzahl von Gebäuden, auf verschiedene Art und Weisen verbaut. Seine besonderen Eigenschaften, insbesondere seine Hitze- und Säurebeständigkeit sowie die günstigen Anschaffungskosten machten Asbest zu einem äußerst beliebten Baustoff. 

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Als "Asbestadern" in Silikatgestein verlaufend, wurde das Material in Minen abgebaut, gemahlen und anschließend nach Faserlänge sortiert. Längere Fasern wurden zu Textilien (Löschdecken, Brandschutzoveralls, Dichtschnüre, etc.) und kurze Fasern zu Baustoffen (Asbestzement-produkte, Brandschutzplatten, Spritzasbest, etc.) verarbeitet.

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Nicht bekannt war damals die kanzerogene Wirkung, die Asbest auf den menschlichen Organismus hat. Erst 1984 begann in Deutschland das schrittweise Verbot von Asbest.

Asbestsanierung

Asbestzement

Die mit Abstand häufigste Verwendung fand Asbest in Form von Asbestzementprodukten. Hier wurden dem Zement bis zu 15% Asbestfasern beigemischt und in Form (Rohre, Platten, etc.) gebracht. Dabei dienen die Asbestfasern wie die Armierung im Stahlbeton der Stabilisierung des Zements. Der daraus resultierende Baustoff besitzt ein spezifisches Gewicht von über 1400 kg/m³ und grenzet sich dadurch von schwach gebundenen asbesthaltigen Erzeugnissen ab.

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Durch die relativ starke Bindung der Fasern im Zement, unterliegt Asbestzement anderen Sicherheitsbestimmungen, als schwach gebundener Asbest. Denn solange keine mechanischen Einwirkungen auf das Produkt erfolgen (z.B. durch brechen, kratzen, etc.), werden hier keine Fasern freigesetzt.

Schwach gebundener Asbest

Schwach gebundener Asbest wurde vorrangig im Bereich des Brandschutzes verwendet. Er unterscheidet sich vom Asbestzement durch seinen weitaus höheren Asbestgehalt und birgt daher ein größeres Gefahrenpotenzial. Mit nur 25-40% Bindemittel verarbeitet, sind die Fasern nur unzureichend gebunden und können schon bei normaler Raumnutzung freigesetzt werden. Eine Sanierung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen sogar Pflicht, um die Nutzer der jeweiligen Räumlichkeiten zu schützen.

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Um die Dringlichkeit einer Sanierung festzustellen, hat der Gesetzgeber in der Asbest-Richtlinie eine Punktebewertungstabelle erstellt, mit welcher festgelegt wird, ob und wann eine Sanierung stattzufinden hat.

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Um eine unkontrollierte Verbreitung der Fasern zu vermeiden, ist eine Sanierung durch die Beseitigung der Gefahrenquelle zu empfehlen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Bewertung Ihres Problemfalles.

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